Sicherheitssysteme – Vorsorge für den privaten und geschäftlichen Bereich!
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Sicherheitssysteme – Vorsorge für den privaten und geschäftlichen Bereich!

Herzlich willkommen auf meinem Blog. Mit diesem möchte ich auf Unterstützungen hinweisen, die wir manchmal in unsicheren Zeiten brauchen: Sicherheitssysteme! Natürlich muss es nicht sein, dass Einbruch stattfindet. Manchmal hilft eine gute Nachbarschaft, die aufmerksam ist und hilft. Es kann aber sein, dass die Wohnung im Urlaub lange unbeaufsichtigt ist. Ebenso sollten Unternehmen sich schützen, da sie häufiger in einsameren Industriegebieten angesiedelt sind. Dann ist ein gutes Sicherheitssystem mittels Alarmanlage, Kameras, usw. ratsam. Der Schutz des Hausrats und der Unternehmenseinrichtung ist mir wichtig. Deswegen möchte ich die Leserschaft rund um Themen wie Sicherheitssysteme mit ihren Eigenschaften informieren. Du interessierst dich für Sicherheitssysteme? Schau dich auf meinem Blog um, hier gibt es viele Infos dazu.

Sicherheitssysteme – Vorsorge für den privaten und geschäftlichen Bereich!

Professioneller Arbeitsschutz, für mehr Sicherheit bei der Arbeit

Justin Flores

Arbeitsschutz ist eine arbeitsrechtlich bindende Maßnahme, welche im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes, kurz ArbSchG, seine Gültigkeit erhält. In erster Linie dient das Gesetz der Unfallverhütung und somit Vermeidung von Arbeitsunfällen am Arbeitsplatz. Mit dem gesetzlichen Unfall- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten geht ebenfalls die Vermeidung von Betriebsausfällen einher. Jeder Betrieb ist demzufolge aufgerufen, in einen professionellen Schutz der Arbeitnehmer zu investieren. Dazu äußerte sich bereits Präsident Benjamin Franklin folgendermaßen: Eine Unze Prävention ist mehr wert als ein Pfund Heilung.

Um Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu vermeiden, ist jeder Arbeitgeber dazu aufgerufen, für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation zu sorgen. Zentrale Säule dieser Maßnahme ist die Gefährdungsbeurteilung. Diese kristallisiert klar heraus, welche Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Dazu wird auf die Betriebsart und Betriebsgröße Bezug genommen, welche alle arbeitsstättenbezogenen Risiken aufschlüsselt. Neben der Gefährdung durch Arbeitsmittel wird ebenfalls die Tätigkeit selbst analysiert. Hierzu zählen ebenfalls psychische Belastungsfaktoren, die in die Gefährdungsbeurteilung mit einfließen. Um den Arbeitgeber praxisbezogen zu unterstützen, bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie die Arbeitsschutzbehörden der Länder jedem Arbeitgeber ihre Unterstützung an. Dieses Investment wiederum dient nicht nur dem Schutz der Arbeitnehmer. Vielmehr werden durch die gesetzlich angewandten Arbeitsvorschriften Arbeitsausfälle und Betriebsstörungen vermieden. Des Weiteren kann somit eine bessere Produktionsqualität sichergestellt werden. Professionell eingeführte Maßnahmen zum Arbeitsschutz werden ebenfalls das Bild der jeweiligen Betriebsstätte positiv nach außen transportieren.

Im Zuge einer klar definierten Organisation sowie der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems stellt jeder Betrieb sicher, dass alle Strukturen und Abläufe innerhalb des Unternehmens ihren Beitrag für einen nachhaltigen Arbeits- und Gesundheitsschutz leisten. In diesem Zusammenhang hat der Arbeitgeber die Beschäftigten zu unterweisen und auf die jeweilige Arbeitssituation im Betrieb einzustellen. Grundlagengesetz hier ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG), welche dem jeweiligen Betrieb beratend zu Seite stehen. Die gesetzlichen Vertreter sind zudem weisungsfrei in ihrer Sachkunde. Im Betrieb selbst gelten die Arbeitsstättenverordnung sowie Betriebssicherheitsverordnung. Diese stellen geeignete Mittel zur Verfügung, welche für den jeweiligen Arbeitsplatz gelten. Gesonderte Regularien, wie die Gefahrstoffverordnung sowie Baustoffverordnung, gelten hingegen an spezifischen Arbeitsplätzen. Des Weiteren nimmt das Gesetz Bezug auf die jeweilige Arbeitsbedingung. So sind die Verordnungen zum Schutz der Beschäftigten gegenüber künstlicher optischer Strahlung sowie Lärm und Vibration bindend und verpflichtend. Gängige Maßnahmen hier sind, einen geeigneten Hör-, Augen- und Kopfschutz zu tragen. Des Weiteren sind die Lichtverhältnisse innerhalb der Arbeitsstätte dem jeweiligen Arbeitsprozess anzupassen und wenn nötig, zu korrigieren. Das Arbeitsschutz Gesetz geht dabei nicht nur auf die Pflichten des Arbeitgebers ein, sondern ebenfalls auf jene der Arbeitnehmer. Des Weiteren ist jeder Mitarbeiter per Gesetz dazu berechtigt, Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes auf der Arbeit zu machen.


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